Anti-Bell Erziehungshalsband Master Plus PRO darf in der Schweiz nicht verwendet werden.

Veröffentlicht in: Allgemein | 0

Im Januar hat die Firma Marketing 2000 s.a die praktizierenden TierärztInnen in der Schweiz angeschrieben und darin gerügt, dass in der Schweiz „Willkürliche Interpretationen und Wahrheiten zur Legalität der Verwendung von Spray-Halsbändern zur Hundeerziehung“ existieren würden.

Die STVT ist umgekehrt auch dieser Meinung und zeigt auf, dass die Anwendung dieser Sprayhalsbänder in der Schweiz verboten ist und es nicht in der Kompetenz von Vertriebsfirmen wie der Marketing 2000 ist, die Gesetze für sich zu interpretieren.





 

 

Hier ein Schreiben z.H der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST von
lic. iur. Lukas Berger
Schweizer Tierschutz STS
Rechtsdienst STS

 

Hundehalsband MasterPIus PRO und andere Produkte der Firma Marketing 2000 s.a.



Sehr geehrte Damen und Herren
Im vergangenen Januar hat die Firma Marketing 2000 s.a., die das oben erwähnte Hundehalsband vertreibt, einen „offenen“ Brief an alle Tierärztinnen und Tierärzte verschickt. Sie finden eine Kopie dieses Briefes nebst Beilage in der Beilage.

In diesem Brief rügt die Firma Marketing 2000 s.a., dass in der Schweiz „Willkürliche Interpretationen und Wahrheiten zur Legalität der Verwendung von Spray-Halsbändere zur Hundeerziehung“ existieren würden. Das in Ihren Produkten (u.a. im Halsband MasterPIus PRO) verwendete Treibgas HFO-1234ze sei geruchlos und völlig harmlos. Deshalb verstosse die Anwendung dieser Produkte nicht gegen das Schweizer Tierschutzgesetz.

Diese Aussage ist ganz klar falsch. Das Treibgas HFO-1234ze ist weder geruchlos noch harmlos. Es riecht nämlich nach Äther und kann zu Erfrierungen der Haut und zu Reizungen der Augen führen. Zu diesem Schluss ist auch kürzlich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gelangt und hat dies der Firma entsprechend kommuniziert (siehe E-Mail vom 18.02.2015 des BLV in der Beilage).

MasterPlus PRO und die übrigen Produkte dieser Firma, in denen das Treibgas HFO-1234ze verwendet wird, dürfen somit in der Schweiz nicht bei Hunden angewendet werden. Das BLV kann jedoch den Verkauf dieser Produkte nicht verbieten, weil das Tierschutzgesetz nur den Gebrauch, nicht jedoch den Verkauf solcher Produkte verbietet. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Ihre Mitglieder über diese Produkte korrekt informiert sind. Diese werden ja vermutlich von den Hundehaltern darauf angesprochen bzw. haben die Möglichkeit, unwissende Halter, die diese Produkte verwenden, auf die Gesetzeswidrigkeit hinzuweisen.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Mitglieder über dieses Thema in geeigneter Form informieren.

 

Freundliche Grüsse
Schweizer Tierschutz STS

 

lic. iur. Lukas Berger,
Rechtsdienst STS