Ein Jagdgesetz, das Tierquälerein erlaubt und das Dezimieren und Ausrotten geschützter Tierarten zulässt ist auch aus Sicht des STVT unerwünscht! Wir unterstützen daher die Kampagnen des Schweizer Tierschutz und des Komitees Missratenes Abschussgesetz – Nein!
Die Tierärzteschaft ist laut Statuten und ethischen Richtlinien dem Tier – also jedem Tier verpflichtet! Auch dem Jagdwild und den geschützten Arten. Das Wild lebt wegen der dichteren Besiedlung und immer kleineren unberührten Arealen mit immer mehr Kontakt und damit Konfliktpunkten mit dem Mensch und seinen Haus- bzw. Nutztieren. Statt eine vernünftige Regelung im Umgang mit Wolf, Luchs und Biber anzustreben, gefärdet das geplante Gesetz den Arten- und Tierschutz in der Schweiz.
Das geplante Jagdgesetz soll erlauben, dass geschützte Tiere abgeschossen werden können, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben und sogar in Wildtierschutzzonen soll dies möglich sein. Tierquälerische Praktiken hingegen wie die Baujagd und die Ausbildung der Erdhunde am lebenden Fuchs bleiben erlaubt. Ebenso bleiben Treibjagden in gleicher Art und Umfang weiterhin zulässig. Ein Gesetz, das das Dezimieren oder gar Ausrotten geschützter Tierarten zulässt, einfach nur, weil die Tiere da sind und als Schädlinge betrachtet werden, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken und bedeutet einen massiven Rückschritt im Tier- und Artenschutz. Gleichermassen bedeutet das weiterhin Zulassen von tierquälerischen Jagdpraktiken keinerlei Fortschritt hin zu einer zeitgemässen Jagd.
Weiter Informationen zu den Abstimmungs-Kampagnen:
Kampagne Nein zum missratenen Jagdgesetz des Schweizer Tierschutz STS
Kampagne Missratenes Abschutzgesetz – Nein!